Internationale Pressekonferenz für die Selbstbestimmung Südtirols in Wien

Pinterest LinkedIn Tumblr +

{mosimage}Die Landtagsabgeordnete der Union für Südtirol Dr. Eva Klotz, der Obmann des Südtiroler Heimatbundes Sepp Mitterhofer, der Jugendkoordinator der Union für Südtirol Sven Knoll, der Pustertaler JU Bezirksjugendreferent Harald Grünbacher, sowie der Nordtiroler JU Vertreter Mag. David Nagiller, haben am 20. Juni 2006 auf einer internationalen Pressekonferenz in Wien, der Öffentlichkeit das Selbstbestimmungsbegehren des Südtiroler Volkes vorgestellt, welches durch einen entsprechenden Antrag des ehemaligen italienischen Staatspräsidenten Francesco Cossiga, letzthin wieder höchste Aktualität gewonnen hat.

Den Medienvertretern wurde dabei auch die Umfrage des Südtiroler Heimatbundes vorgestellt, aus der unmissverständlich hervorgeht, dass die Mehrheit der Südtiroler Bevölkerung (fast 55%) nicht länger zu Italien gehören will.

Anlässlich des gleichzeitigen Besuches, des Amerikanischen Präsidenten George W. Bush in Wien, richtete die Südtiroler Delegation auch die Bitte an die österreichischen Politiker, nicht nur die Menschenrechtsverletzungen der Amerikaner in Guantanamo (zu recht) zu verurteilen, sondern sich in gleicher Weise auch an die Folterungen und Menschenrechtsverletzungen zu besinnen, die die Italiener der eigenen österreichischen Bevölkerung, den Südtirolern, angetan haben, für die Italien bis heute weder verurteilt wurde, noch Reue gezeigt hat.

Anbei folgend das Pressepapier der internationalen Pressekonferenz, sowie die deutschsprachige Übersetzung des Gesetzentwurfes von Francesco Cossiga.

Pressekonferenz
Wien, 20. Juni 2006

{mosimage}

Südtirol: Selbstbestimmung nicht abgehakt!
Wir sind Tiroler!

Die Regierungsträger in Bozen, Rom und Wien tun in letzter Zeit alles, um die Öffentlichkeit glauben zu machen, die Selbstbestimmung für Südtirol sei kein Thema mehr, und die Autonomie sei der Südtirol- Frage letzter Schluss. Das darf nicht so stehen bleiben, weil es nicht stimmt und weil die österreichische Öffentlichkeit wissen soll, dass sich die Südtiroler nicht mit dem Verbleib bei Italien abgefunden haben. Deshalb stellen der Obmann des Südtiroler Heimatbundes, Sepp Mitterhofer, langjähriger politischer Häftling, die Klubsprecherin der Union für Südtirol im Südtiroler Landtag, Dr. Eva Klotz, der Koordinator der Jungen Union, Sven Knoll, sowie Harald Grünbacher und David Nagiller, zwei engagierte junge Tiroler, die politische Ausrichtung jenes Teiles des Volkes vor, welcher sich von der offiziellen Politik verraten sieht.

Es geht nicht an, dass das Vaterland Österreich nur die Stimme jener Partei (Südtiroler Volkspartei SVP) vernimmt, die seit Jahrzehnten das eigene Gründungsziel, die Selbstbestimmung Südtirols, verleugnet und all jene schlecht macht, die sich für die Anwendung dieses demokratischen Grundrechtes einsetzen. Zuletzt musste dies eine Persönlichkeit wie der ehemalige italienische Staatspräsident, Senator Francesco Cossiga, in dreister Art und Weise erleben. Dass er seinen Selbstbestimmungs- Gesetzentwurf im italienischen Parlament wieder eingebracht hat, wird ihm von vielen nördlich und südlich des Brenners hoch angerechnet. Er selbst begründet diesen Schritt mit dem großen Zuspruch, den er aus Südtirol und Österreich für sein Vorhaben geerntet hat sowie mit dem Ergebnis, welche die Umfrage des Südtiroler Heimatbundes (SHB) erbracht hat und alle Selbstbestimmungsbefürworter in ihrem Einsatz bestärkt.

Der SHB hat im Herbst 2005 beim Soffi– Institut in Innsbruck eine wissenschaftliche Meinungsumfrage mit soziodemografischen Ergebnisverkreuzungen (Altersgruppen, Geschlecht, Bildungsgrad und Wohnort) in Auftrag gegeben. Sie ermittelte, wie die deutsche Bevölkerung Südtirols zur Wiedervereinigung Tirols steht. Seit 1960, als Fritz Molden vom Allensbacher Institut für Demoskopie nachhaltige Auskunft über den Wunsch der Südtiroler nach Rückkehr zu Österreich erhielt, hat es keine offizielle wissenschaftliche Umfrage in diese Richtung mehr gegeben. Deshalb ist das Ergebnis der neuesten Umfrage durch das Soffi -Institut sehr wichtig und aufschlussreich.

Die Befragung wurde zwischen dem 24. 11. und 2. 12. 2005 durchgeführt, zu einem Zeitpunkt, als weder die Schützenpetition noch der Cossiga- Gesetzentwurf im Gespräch waren und damit hätten Einfluss auf die Meinung der Bürgerinnen und Bürger nehmen können. Auch erfolgte die Befragung ohne jegliche Vorbereitung oder begleitende Werbemaßnahme. Das Ergebnis widerlegt ganz klar die Hypothese und Behauptung, die Mehrheit der Südtiroler hätte sich längst mit dem Verbleib beim Staat Italien abgefunden. Das Gegenteil stellt sich heraus: Für den Verbleib bei Italien sind demnach 45, 33%, während 54, 67% gegen den Verbleib bei Italien sind. Von letzteren sind 33, 40% für einen unabhängigen Staat Südtirol und 21, 27% für die Wiedervereinigung mit Tirol.

Aus diesem Blickwinkel hat die Selbstbestimmungs- Initiative von Francesco Cossiga durchaus Bedeutung. Darauf kann man aufbauen, die Diskussion über die politische Zukunft Südtirols ist wieder eröffnet, und das Selbstbestimmungsanliegen bekommt Aufwind. Selbst wenn der Gesetzentwurf im italienischen Parlament keine Mehrheit findet, ist es ein wichtiger Anfang, und in Südtirol wird man sich ernsthaft mit der Selbstbestimmung auseinander setzen müssen! Bisher hat die SVP immer alle möglichen und unmöglichen Ausreden erfunden, um diesem ihrem eigentlichen Gründungsziel aus dem Weg zu gehen, von ihm abzulenken und es zu verdrängen.

Die Cossiga- Initiative hat eines klar gemacht: Die SVP ist die wahre Verhindererin der Selbstbestimmung, weil sie diese gar nicht will! Folgende Aussage von Landeshauptmann Durnwalder sagt alles: „ Wenn es wirklich zu einer Abstimmung käme, und wir 6 Monate Zeit hätten, die Bürger aufzuklären, würde sich auch heute eine knappe Mehrheit für eine Rückkehr zu Österreich finden!“ (Tageszeitung „Dolomiten“ vom 8. 6. 06). Wenn er so sicher ist, warum tut er dann nichts dafür? Wenn die SVP dahinter stünde, wäre eine Änderung des politischen Status also durchaus möglich! Das zeigt die Tragweite fehlender politischer Weitsicht auf: man hat es sich in Italien so eingerichtet, dass man sich für die nächste Zeit Macht und Posten sichern kann! Viele Politiker in Südtirol und Österreich haben in der ganzen Sache eine erbärmliche Figur gemacht und Südtirol politisch geschadet. Anstatt Cossigas Initiative als Baustein zu nutzen und endlich auch die Schiene Selbstbestimmung zu fahren, wie das die Montenegriner und andere fremdbestimmte Völker Europas in überzeugender Weise tun, hat man diese Karte zum wiederholten Mal schlecht gemacht! Das ist ein Verrat an den Freiheitskämpfern der 60er Jahre, an der Mehrheit der Bevölkerung, welche sich nicht mit Italien identifiziert und an der Zukunft Südtirols als Tiroler Land! Cossiga selbst hat es ganz klar gesagt: Der SVP ist das Geld wichtiger als die eigenen „nationalen Anliegen“!

Die offizielle österreichische Politik (verschiedene Außenminister) hat dem Südtiroler Heimatbund gegenüber immer wieder beteuert, in Sachen Südtirol jene Politik zu verfolgen, welche von der Mehrheitspartei der Südtiroler, bis jetzt der SVP, vorgegeben wird. Sollte die Mehrheit der Südtiroler eine andere als die Autonomiepolitik verfolgen, könne sie als offizielle Schutzmacht nicht anders, als dem Rechnung zu tragen.

Immer klarer stellt sich heraus, dass die Autonomie nicht geeignet ist, die Identität der Tiroler südlich des Brenners zu sichern, sie taugt allenfalls als Übergangslösung. Die wesentlichen Fragen der Südtirolpolitik sind bis heute unbeantwortet geblieben. Auch wenn dank Autonomie ein relativer finanzieller Wohlstand erreicht werden konnte, so kann dieser nicht darüber hinwegtäuschen, dass man sich dauerhaften Frieden nicht mit Geld erkaufen kann und dass Geschichtslügen und gelebtes Unrecht keine Basis für echtes friedliches Zusammenleben sind. Die Autonomie soll nicht leichtfertig aus der Hand gegeben werden. Niemand aber könnte die Südtiroler daran hindern, gleichzeitig für die Anwendung des Selbstbestimmungsrechtes zu arbeiten und für eine Zukunft ohne Italien. Dass die Zugehörigkeit zu diesem Staat eine dauernde Zitterpartie ist, zeigen die letzten Jahrzehnte mit gefährlichen Angriffen verschiedenster Regierungskoalitionen auf die Säulen der Autonomie. Bis jetzt konnte das Schlimmste, auch mit Hilfe Österreichs abgewehrt werden, aber auf lange Sicht ist nichts wirklich gesichert. Das beweist besonders die jüngste Verfassungsänderung, welche am 25./ 26. Juni Gegenstand eines Referendums in Italien ist. Unter anderem ist vorgesehen, dass eine politische Instanz, das italienische Parlament, Landesgesetze annullieren kann, wenn es das „nationale Interesse“ verletzt sieht. Da dieses nicht genauer definiert ist, kann alles darunter fallen. Bisher ist ein Gericht, der italienische Verfassungsgerichtshof, für die Anfechtung von Landesgesetzen zuständig!

Das Selbstbestimmungsrecht ist keine bloße Utopie, sondern ein Recht, das uns Tirolern zusteht. Der österreichische Nationalrat Prof. Felix Ermacora hat diesen Gedanken auf den Punkt gebracht: „Kein Staat der Erde kann einem Volk auf die Dauer das Selbstbestimmungsrecht vorenthalten, auch Italien Südtirol nicht, aber wollen und fordern muss man es.“

Die jüngste Geschichte lehrt uns, dass kein Unrecht ewig währt und dass auch in einem modernen Europa Wiedervereinigungen und Volksabstimmungen über nationale Zugehörigkeiten möglich sind. Die Forderung nach Selbstbestimmung ist daher keineswegs ein verklärter Blick in die Vergangenheit, sondern eine ernsthafte Auseinandersetzung mit unserer Zukunft, es ist letztlich eine Frage des Überlebens, denn langfristig haben wir Südtiroler in Italien keine Chance, als Tiroler zu überleben.

Südtirols Selbstbestimmung ist nicht nur eine Angelegenheit von Parteien, es ist Sache des Volkes! Es geht nicht um Ressentiments, sondern darum, entsprechend dem Tiroler Freiheitsverständnis südlich des Brenners einen staatsrechtlichen Zustand herzustellen, mit dem sich das Volk in freier Entscheidung einverstanden erklärt. Jeder überzeugte Demokrat wird für diese Bestrebungen Verständnis aufbringen. Diese gerechte demokratische Lösung und ein in der Folge entgiftetes Klima würde Südtirol wieder jene Unbeschwertheit geben, die unser Land über Jahrhunderte befähigt hat, eine Vermittlerrolle zwischen der italienischen und der deutschen Kulturwelt zu übernehmen.

Tiroler sind wir, Tiroler wollen wir bleiben!

Sepp Mitterhofer, Dr. Eva Klotz, Sven Knoll, Harald Grünbacher, David Nagiller

SENAT DER REPUBLIK
Vorlage für einen Verfassungs- Gesetzentwurf zur Anerkennung des Selbstbestimmungsrechtes des Landes Südtirol – Autonome Provinz Bozen.
Vorgeschlagen von Senator Francesco Cossiga

BERICHT

Die Geschichte Südtirols und seiner Annexion an Italien nach dem Zweiten Weltkrieg ist eine ziemlich komplexe Angelegenheit. Südtirol, zusammen mit Osttirol, Nordtirol, und dem italienischen Tirol, auch „Welschtirol“, „Tirolo guelfo“ oder „Trentino“ genannt, bildeten die Grafschaft Tirol, seit mehreren Jahrhunderten katholisch und zweisprachig, wie das Trentino (selbst), mit den Königen von Böhmen und den Erzherzogen von Österreich verbunden (Trentino unterlag nie der Souveränität eines italienischen Staates oder Fürsten). Die Grafschaft Tirol genoss stets einen Sonderstatus: man denke, dass Tiroler Truppen nicht außerhalb des Tiroler Gebietes ohne die Zustimmung des Tiroler Landtages eingesetzt werden konnten. Tirol verfügte über Sondereinheiten: die Kaiserjäger (deren Trentiner Einheiten am 24. Mai 1915 als erste in Gefechten mit den italienischen Finanzgardisten, die Cortina d´Ampezzo besetzten, verwickelt wurden. Eine Einheit der Kaiserjäger nahm später Cesare Battisti gefangen. Die Landwehr der Schützen hat die Niederlage des Österreichischen Kaiserreichs überlebt und ist als militärisch-kulturelle Einrichtung erhalten geblieben, nicht nur in Südtirol, sondern selbst im Trentino, wo sie heute über einen religiösen Assistenten (Kaplan) verfügen: dieser ist der Vikar der Diozese Trient, vom Fürstbischof jener Stadt ernannt, der ein schönes Buch über die Tausende von Trentiner, die ihren Wehrdienst absolvierten und ruhmreich ihr Leben lassen mußten im Dienste des Kaisers und als Einheit des k. und k. Österreichischen Heeres, veröffentlicht hat.

Während des Risorgimento kam niemals der Gedanke auf, Tirol würde Bestandteil eines zukünftigen vereinten Italiens werden, mit der Ausnahme des Trentino, das, obwohl sehr stark von der italienischen Kultur geprägt, erst mit Cesare Battisti und mit dem Trentiner Sozialismus sich eine „irredentistische“ Gesinnung aneignete.

Die Annexion Südtirols durch das Königreich Italien war auch nicht in den vertraulichen Protokollen des Londoner Vertrags vorgesehen, das Dokument, welches den Übertritt Italiens zur Entente, mit Frankreich und mit dem Vereinigten Königreich verbunden, besiegelte und damit den Ausstieg aus dem historischen Dreierbündnis mit Österreich-Ungarn und mit dem Deutschen Reich.

Am Friedenstisch setzten sich die Vereinigten Staaten und Frankreich, welche die Bildung des Königreichs der Serben, Kroaten und Slowenen favorisierten, gegen einen Anschluss an Italien von Dalmatien und der „erzitalienischen“ Stadt Fiume ein. Im Gegenzug, dem Druck des Militärs, das von der Vorstellung besessen war, „die Staatsgrenze bis zu den Alpen zu bringen“ folgend, setzte die italienische Regierung den Anschluss Südtirols durch. Dieses Zugeständnis (an Italien) entsprach den französischen Plänen zu einer Aufteilung Österreich-Ungarns, die später zur Entstehung des Dritten Reichs unter der Führerschaft des Nationalsozialismus führen würde. Die italienische Regierung, insbesondere der Faschismus, planten gleich die Entgermanisierung Südtirols und entfernten sich damit von den Idealen Mazzinis und der neuguelfen (?) Katholischen Kirche, die dem Risorgimento Pate gestanden hatten. Zuerst kam die italienische Kolonisierung und später, in Einvernehmen mit Adolf Hitler, die Ausweisung der Bürger deutscher Volkszugehörigkeit. Das besiegte Italien, das bereits Istrien, Fiume, Zara und beinahe Triest und Görz verloren hatte, konnte auf Südtirol nicht verzichten: dieses wurde von einem geistig bescheidenen und verlogenen faschistischen Geographen „Alto Adige“ genannt. Es kam in der Folge zum Kompromiss zwischen Italien und Österreich, der in Paris vom Italiener Alcide De Gasperi und vom Österreicher Gruber unterzeichnet wurde. Beide Akteure hatten an der Wiener Universität studiert und sprachen Deutsch. Dieser Kompromiss wurde nie richtig und vollständig durchgeführt, bis zu den Regierungen unter Moro und Andreotti. Eine Berichtigung der Grenzziehung ist stets als Gefahr für das internationale Gleichgewicht betrachtet worden: aber Italien und Österreich, wie auch die Bundesrepublik Deutschland, die immer stärker die Nähe Österreichs zur Bildung der „Großen Deutschen Nation“ Heines, Schillers, Grillparzers und Goethes suchen wird, sind heutzutage Mitglieder der Europäischen Union und Eurozone. Es würde sich folglich keine Gefährdung des bestehenden Gleichgewichts ergeben, wenn Südtirol in einer freien Volksabstimmung beschließen würde, durch den Anschluss an die Österreichische Republik oder an die Bundesrepublik Deutschland, erneut der „Großen Deutschen Nation“ beizutreten, der glorreichen Erbin des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation Karls des Großen. Ohne die Geburt einer solchen Einrichtung, die dazu bestimmt ist, zusammen mit Frankreich die Rolle des Herzens der EU zu übernehmen, wäre Europa undenkbar.

Das Selbstbestimmungsrecht der Völker, welches in den Erklärungen der Vereinten Nationen und des Europarates für unantastbar erklärt wurde, welches die Grundlage der Auferstehung aus der Asche Jugoslawiens der unabhängigen Staaten Slowenien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Makedonien und neulich auch Montenegro und in Zukunft auch korrekterweise Kosovo, gewesen ist, kann dem Südtiroler Volk nicht vorenthalten werden. Wenn dieses, in einer „nicht nationalen“ Vision seiner Zukunft, beschließen wird, nach wie vor Teil der Italienischen Republik zu bleiben, dann wird die Diskussion um Südtirol oder Alto Adige endgültig beigelegt sein; weitere Forderungen wirtschaftlicher oder institutioneller Natur sind nicht möglich.

TEXT

Art. 1
1. Dem Volk des Landes Südtirol-Autonome Provinz Bozen wird das Recht zur Selbstbestimmung zuerkannt.

Art. 2

1. Die Normen für die Durchführung der Volksabstimmung zur Selbstbestimmung werden durch ein Gesetz des Südtiroler Landtags – Rat der Autonomen Provinz Bozen geregelt und unterliegen keiner staatlichen Kontrolle, auch nicht jener des Verfassungsgerichtshofes.

Art. 3

1. Teilnahmeberechtigt an der Volksabstimmung zur Selbstbestimmung sind alle Wahlbürger für den Südtiroler Landtag – Rat der Autonomen Provinz Bozen, die Bürger deutscher und ladinischer Sprache, die im Land Südtirol-Autonome Provinz Bozen geboren wurden oder Kinder von Eltern sind, die zur Wahl des Südtiroler Landtags – Rat der Autonomen Provinz Bozen berechtigt sind, auch wenn sie selbst keine Wahlbürger sind.

Art. 4

1. Die bei der Volksabstimmung zur Selbstbestimmung gestellten Fragen werden lauten:

1- „Wollen Sie, dass das Land Südtirol-Autonome Provinz Bozen Bestandteil der Italienischen Republik bleibt?“: 2- „Wollen Sie, dass das Land Südtirol-Autonome Provinz Bozen ein unabhängigen, freien und souveräner Staat wird?“: 3- „Wollen Sie, dass das Land Südtirol-Autonome Provinz Bozen den Anschluss an die Republik Österreich verlangt?“: 4- „Wollen Sie, dass das Land Südtirol-Autonome Provinz Bozen den Anschluss an die Bundesrepublik Deutschland verlangt?“.

2- Es wird jene Auswahl obsiegen , welche die Hälfte plus eins der Wählerstimmen erhalten wird. Sollte keine der Auswahlmöglichkeiten die oben genannte Mehrheit erlangen, dann wird nach 15 Tagen eine Stichwahl durchgeführt zwischen jenen beiden, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Als Wille des Volkes wird jene Auswahl betrachtet, die in der genannten Abstimmung die meisten Stimmen erhält.

Art. 5

1. Sollte das Volk des Landes Südtirol-Autonome Provinz Bozen beschließen, weiterhin Bestandteil der Italienischen Republik zu bleiben, dann wird nichts an seinem Status verändert werden und seine Beziehungen zum Staat und zur Autonomen Provinz Trient werden ebenfalls unverändert bleiben.

2. Sollte das Volk des Landes Südtirol-Autonome Provinz Bozen sich für die Bildung eines unabhängigen, freien und souveränen Staates aussprechen, oder den Anschluss an die Republik Österreich oder an die Bundesrepublik Deutschland begehren, dann werden alle legislativen und administrativen Befugnisse, die in den Zuständigkeitsbereich des Landes Südtirol-Autonome Provinz Bozen, der Region Trentino-Alto Adige und des Staates liegen, bis zu einem diesbezüglichen Beschluss des Landrats-Provinzrats, vom Landrat-Provinzrat selbst, respektive von der Landesregierung-Giunta Provinciale ausgeübt.

3. Sollte das Volk des Landes Südtirol-Autonome Provinz Bozen sich für die Bildung eines unabhängigen, freien und souveränen Staates aussprechen, oder den Anschluss an die Republik Österreich oder an die Bundesrepublik Deutschland begehren, wird, bis der Landrat-Consiglio Provinciale einen anderweitigen Gesetzbeschluss gefasst hat, die Gerichtsbarkeit von den Richtern und Staatsanwälten, die von den italienischen Gesetzen eingesetzt worden sind, ausgeübt, weil die Zuständigkeiten des Bundesverfassungsgerichtes des italienischen Staates an das Oberlandesgericht Trient und diejenigen des Consiglio Superiore Della Magistratura des italienischen Staates an eine innerhalb dieses Rates mit eigenem Gesetz vom Landrat-Consiglio Provinciale zu diesem Zweck eingerichtete Kommission übertragen werden.

4. Sollte das Volk des Landes Südtirol-Autonome Provinz Bozen sich für die Bildung eines unabhängigen, freien und souveränen Staates aussprechen, oder den Anschluss an die Republik Österreich oder an die Bundesrepublik Deutschland begehren, dann werden die Einheiten der italienischen Streitkräfte und der Finanzgarde innerhalb von 48 Stunden das Gebiet des Landes Südtirol-Autonome Provinz Bozen verlassen. Die Einheiten, die Reviere und die Amtsstellen der „Arma dei Carabinieri“ und der Staatspolizei werden weiterhin ihren Aufgaben nachgehen und ihre Funktionen als administrative Polizei, Sicherheitspolizei und Gerichtspolizei erfüllen. Dies wird geschehen unter der Aufsicht der Landesregierung-Giunta Provinciale und der zuständigen Gerichtsbarkeit.

Rom, 24. Mai 2006

Share.

Leave A Reply

wwwww