Professor Matscher gegen Südtiroler Selbstbestimmung – Was für ein „Experte“!

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Rechtzeitig vor der Landtagswahl wurde mit dem 85
Jahre alten ehemaligen Salzburger Universitätsprofessor Franz Matscher
ein alter Gehilfe der ÖVP-SVP-Politik aus der
Versenkung geholt, um in den „Dolomiten“ vom 4. Oktober 2013 gegen die Selbstbestimmungsbestrebungen in Südtirol vom Leder zu ziehen und diese als „völlig unrealistisch“ zu bezeichnen.

 

Es
lohnt, einen Blick auf den Werdegang Franz Matschers zu werfen: 1953
trat der Jurist Dr. Matscher in den Dienst des Österreichischen
Bundeskanzleramtes, Abteilung Auswärtiger Dienst. Er war an diversen
Botschaften und ab 1966 als Generalkonsul in Mailand tätig. Matscher
wurde in der Folge zu Südtirol-Beratungen der ÖVP-Regierung Klaus – die
das Südtirol-Problem rasch los werden wollte – und als Dolmetscher zu
Verhandlungen mit der italienischen Seite zugezogen.

Matscher forderte entschiedenere Bekämpfung der Südtiroler Freiheitskämpfer

Matscher
gab als Generalkonsul aus Mailand gute Ratschläge. Am 14. Juli 1967
forderte er in einem Bericht an das „Bundesministerium für Auswärtige
Angelegenheiten“ in Wien in Hinblick auf den Südtiroler Freiheitskampf:
„eine konsequente und entschiedene Politik der Bekämpfung des
Terrorismus“ durch Österreich. (Rolf Steininger: „Akten zur
Südtirol-Politik 1959- 1969“, Bd. 1967, Innsbruck-Wien-Bozen 2012, S.
255)

Matscher: Auf innerstaatliche italienische „Paket“-Absicherung vertrauen!

Aber
nicht nur auf menschenrechtlichem Gebiet sollte sich Matscher derart
seltsam hervortun, sondern auch als „Experte“ für völkerrechtliche
Fragen. 1969 schied er aus dem diplomatischen Dienst aus und wurde
Professor für Zivilgerichtliches Verfahren und Prozessrechts
Vergleichung an der Universität Salzburg.

Anlässlich der Abgabe
der österreichischen Streitbeilegungserklärung 1992 ging es darum,
ob die Südtirol-Autonomie international rechtlich abgesichert werden
müsse. Die Italiener lehnten dies ab und die ÖVP-Regierung Klaus war zu
einem Verzicht darauf bereit, um das Südtirol-Problem vom Hals zu
bekommen. Nun wurde Matscher als angeblicher völkerrechtlicher Fachmann
mit der Abgabe eines (regierungsfreundlichen) Gutachtens beauftragt,
obwohl er eigentlich kein Völkerrechtler, sondern Zivilrechtler war.

Am
17. März 1992 lieferte der nunmehrige Professor Matscher das gewünschte
Gutachten unter dem Titel „Gedanken zur Absicherung des Pakets“ und
verkündete, dass man „auf die Rechtsstaatlichkeit der demokratischen
Italienischen Rechtsordnung“ vertrauen sollte und darauf, „dass
verfassungsmäßig zustande gekommene italienische Rechtsakte nicht so
ohne weiteres im Sinne einer Rücknahme gesetzter Maßnahmen geändert
werden könnten.“ Matscher weiter: „…die erzielte Regelung scheint mir
aber im Lichte der italienischen Verfassungsordnung das Maximum des
Erreichbaren darzustellen und ausreichende Garantien im Sinne des
angestrebten Ziels zu bieten.“

In einem weiteren Gutachten vom 1.
Mai 1992 – mit dem Titel „Zur internationalen Verankerung des Pakets“ –
bekräftige Matscher, „dass die innerstaatliche Absicherung des

Pakets
im Vordergrund stehen muss“. (Beide Gutachten sind als Kopien aus den
Akten des österreichischen Außenministeriums im Besitz des Südtiroler
Heimatbundes SHB und können bei dessen Obmann Roland Lang einsehen
werden)

Benedikter: Das Gegenteil ist wahr!

Der
herausragende Südtiroler Autonomiefachmann Dr. Alfons Benedikter
freilich widersprach am 11. Mai 1992 Matschers Argumentation in einer
Stellungnahme und

Presseaussendung heftig: „Das genaue Gegenteil
ist wahr!“ Benedikter wies in seinem Gegengutachten darauf hin, dass Rom
unter verschiedensten Titeln bereits laufend das Autonomiestatut von
1972 aushöhle und dabei auch von dem Verfassungsgerichtshof Recht
bekomme. Damit sei die Behauptung einer wirksamen
innerstaatlichen Absicherung widerlegt. (Benedikters Gegengutachten ist
im Besitz des Südtiroler Heimatbundes SHB und kann bei dessen Obmann
Roland Lang einsehen werden)

Benedikters Gegenargumentation aber
half nichts mehr. Auch in der SVP wollte man von sachlichen Einwänden
und Gegenargumenten nichts mehr hören. So nahm das Schicksal

seinen Lauf und heute stehen wir dort, wohin uns ÖVP, SVP und willige Erfüllungsgehilfen wie Matscher hingeführt haben.

Heute
wird dieser Mann, der so katastrophale Ratschläge hinsichtlich der
Autonomie-Absicherung gegeben hat, als „Völkerrechtsexperte“ auch gegen
die Selbstbestimmung in Stellung gebracht. Man tut gut daran, nicht auf
ihn zu hören!

Roland Lang
Obmann des Südtiroler Heimatbundes

 

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