Vorwort des Lektors

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Das vorliegende Buch ist eine eindrucksvolle Dokumentensammlung und für die zukünftige Geschichtsforschung unverzichtbar:

Das wiederholte Lesen der Berichte und Dokumentationen, die das vorliegende Manuskript enthält, bot mir ein aufwühlendes Erlebnis. Die Ausführungen wirken auf mich wie ein Heldenepos, das in realistischer, dokumentarisch untermauerter und zugleich packender Weise dem Leser ein wahrheitsgetreues Bild vor Augen hält.

Immer schon war ich überzeugt, dass Tirol in den aktiven Mitgliedern des BAS heldenhafte Idealisten hat, deren Tun von rückhaltsloser und von christlichem Geist durchdrungener Heimatliebe getragen war. Nach der Feuernacht des Jahres 1961 – ich arbeitete damals als Universitätsassistent in Innsbruck – hörte ich deshalb mit Befremden und Verbitterung, wie die BAS-Leute von unseren geistlichen und weltlichen Obrigkeiten als gewissenlose Verbrecher, Handlanger des Kommunismus und Schänder des Herzjesufestes bezeichnet wurden, und wie man in den Sprengungen, mit denen die Weltöffentlichkeit auf die Not unserer Heimat aufmerksam gemacht wurde, nur verbrecherische Terrorakte sah. Erst viel später gaben die Politiker allmählich zu – die kirchliche Obrigkeit allerdings bis heute nicht – dass Südtirol die verbesserte Autonomie letztlich der BAS-Tätigkeit verdankt.

Das vorliegende Manuskript ist eine eindrucksvolle Dokumentensammlung und für die zukünftige Geschichtsforschung unverzichtbar. Auch Rolf Steininger wäre bei Kenntnis dieses Materials zu anderen Schlussfolgerungen gekommen. Die Dokumente der Archive dürfen für den objektiv Forschenden nicht die einzigen Quellen sein, zumal wenn er sich mit einer Zeit befasst, die von heute noch Lebenden mitgestaltet und leidvoll miterlebt wurde.

Das hier Gebotene muss unbedingt als Buch jedermann zugänglich gemacht werden. Es hält nicht nur die Erinnerung an eine Tiroler Heldenzeit wach, sondern stärkt auch das Tiroler Landesbewusstsein, für das es nicht die „Länder Tirol und Südtirol“, sondern nur das eine Land Tirol geben darf, wenn es auch auf zwei Staaten aufgeteilt ist.

Innichen, am 20. Juni 2000

Dr. Egon Kühebacher
Lektor und international anerkannter Experte für Ortsnamengebung

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